Kommunikationswegweiser

Kommunikation – Das A und O an der Schule

Als Schule ist es uns ein besonderes Anliegen, die Kommunikation mit allen Beteiligten in den Vordergrund unserer Arbeit zu stellen. Doch kann es dort, wo viele unterschiedliche Menschen aufeinandertreffen, auch gelegentlich zu sehr unterschiedlichen Ansichten und Meinungen kommen. Nach unserer Erfahrung basieren diese sehr oft auf Missverständnissen oder nicht korrekten Informationen. Wenn dann das eigene Kind betroffen ist, erzeugt dies ein ungutes Gefühl. Jedoch lässt sich dies in vielen Fällen bereits durch ein persönliches Gespräch klären.

Daher bitten wir Sie, die folgenden Tipps (in dieser Reihenfolge) zu berücksichtigen:

  1. Wenden Sie sich nicht sofort an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten oder das Kultusministerium, da Sie von dort direkt an die Schule zurückverwiesen werden, wenn Sie noch nicht versucht haben, die Angelegenheit an der Schule zu klären.
  2. Klären Sie Unstimmigkeiten zwischen Schülern /Eltern und den Lehrkräften zunächst immer im Rahmen einer persönlichen Aussprache (nicht per Mail oder Schulmanager).
  3. Sollte Schritt zwei nicht zum Erfolg führen, steht Ihnen eine sog. „Verbindungslehrkraft“ gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.
  4. Wenn Schritt 2 und 3 bereits durchlaufen wurden, können Sie gerne einen Gesprächstermin mit der Schulleitung (und evtl. der betroffenen Lehrkraft) vereinbaren.

Um es den Mitgliedern unserer Schulfamilie zu erleichtern, mit Ihren Anliegen zeitnah den richtigen Ansprechpartner zu finden, haben wir für unsere Schule einen Kommunikationswegweiser erstellt. Dieser orientiert sich an den Empfehlungen des Kultusministeriums, wie bei Problemen allgemein vorgegangen werden soll.

Aus dem Wegweiser können Sie entnehmen, an welches Mitglied der Schulfamilie Sie sich als Erstes wenden können, wenn Sie beispielsweise Fragen zu einer Notenentscheidung haben oder Beratungsbedarf betreffend der Schullaufbahn Ihres Kindes sehen.

Aus dem Wegweiser geht dann jeweils hervor, wen Sie ansprechen können, wenn der/die Ansprechpartner/in Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiterhelfen konnte.